,An der Realität vorbei’: Rudolph (SPD) kritisiert Entwurf für Pflegegesetz

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Müssen die Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen vor dem Personal geschützt werden? Foto: Archiv

Schwalm-Eder. Der SPD-Landtagsabgeordnete und Parlamentarischer Geschäftsführer Günter Rudolph, hat den von CDU und FDP vorgelegten Entwurf für ein Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz entschieden kritisiert.

„Dieses Gesetz geht davon aus, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen vor den Pflegekräften geschützt werden müssen. Das ist weit entfernt von der Realität und diskreditiert die Beschäftigten, die mit großem Engagement ihrer anspruchsvollen Arbeit nachgehen“, stellte Rudolph fest.

Günter Rudolph. Foto: kk

Zwar könne es auch in der Pflege zu Fehlverhalten kommen. „Das sind aber Einzelfälle, die zumeist im privaten Bereich auftreten und die Folge von Überforderung sind. Umso wichtiger ist es, im Pflegebereich Personalstandards festzulegen, die für gute Arbeitsbedingungen sorgen“.

Zudem fehlen wichtige Neuregelungen, wie sie der SPD-Entwurf für ein Heimgesetz vorsehe, zum Beispiel der Anspruch auf ein Einzelzimmer im Pflegeheim. „Wer sein Leben lang hart gearbeitet und die Grundlage für unseren Wohlstand geschaffen, darf nicht am Lebensende aus Kostengründen jeder Intimsphäre beraubt werden“.

Gesetzentwurf zurückziehen

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP sehe außerdem die Einbeziehung der ambulanten Dienste vor. Die Gegebenheiten in einer Einrichtung seien aber mit denen eines mobilen Pflegedienstes nicht zu vergleichen.

„Einen ambulanten Pflegedienst kann man jederzeit kündigen, eine Einrichtung zu verlassen ist ungleich schwerer. Von daher gibt es einen ganz anderen Abhängigkeitsgrad“. Noch dazu seien im Gesetz überhaupt keine regelmäßigen Prüfungen für ambulante Dienste vorgesehen, was die Einbeziehung absurd mache.

„CDU und FDP wären gut beraten, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir haben mit dem SPD-Entwurf für ein Hessisches Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz eine gute Grundlage für die weitere Beratung“. Dieser garantiere den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtung je nach Grad der Abhängigkeit, lege gute Personalstandards zugrunde und sorge für gemeinsame Prüfungen von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst, so Rudolph abschließend.

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